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Als Versicherungsvermittler darauf besinnen, wer wir sind

8.11.2017 – Alle angestrebten Regelungen erwecken den Eindruck, dass es nicht um Verbraucherschutz geht, sondern darum, einer Heerschar von Juristen für die Zukunft zur Beschäftigung zu verhelfen. Manchmal scheint es mir angebracht, dass wir uns als Versicherungsvermittler darauf besinnen, wer wir sind und wovon wir Kenntnis haben.

Da die Versicherungs-Gesellschaften sich teilweise aus dem Bereich der klassisch verzinslichen Renten-Policen zurückziehen, empfehle ich den Kollegen nach §34d GewO nur Produkte mit Garantie-Leistungen zu empfehlen, denn als Versicherungs-Vermittler beraten wir zur Versorgungslücke im Alter und zum „Risiko” der Langlebigkeit. Als Lösung bieten wir lebenslange Renten. Wer als Versicherungsvermittler glaubt, sich dabei am Rennen um die angeblich höchste Rendite beteiligen zu müssen, sollte Banker und Anlageberater werden.

Da wir aber nicht umhin können, uns mit den fondsgebundenen Angeboten zu beschäftigen, sollten meines Erachtens die Versicherungs-Gesellschaften als Produktanbieter in die Pflicht genommen werden, für Laien verständliche Produktinformationen zu erstellen, die sowohl die Möglichkeiten als auch die Risiken der Produkte nachvollziehbar darstellen.

Damit wir im Vermittlungsfall nicht für die Werbeaussagen von Produktanbietern haften, können im Beratungsprotokoll Produkte mit Garantien empfohlen und risikobehaftete Entscheidungen des Kunden als „gegen den Rat” des Vermittlers dokumentiert werden.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Neue Stolpersteine für den Provisionsvertrieb”.

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