Als Rentner nicht der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen

9.12.2020 – Hier vertrete ich als Makler einen anderen Standpunkt. Wer selbstständig ist und die Vorteile dieses Modells will, kann nicht hinterher der Solidargemeinschaft als Rentner auf der Tasche liegen, weil er seinen Lebensabend nicht ausfinanziert hat/bekommt.

Dass hier gegebenenfalls eine Ladung Solo-Selbstständiger dann ihre Tätigkeit aufgeben müssen, ist dann halt so. Da wird jedoch nur mangelnde Profitabilität (oder falsche Prioritätensetzung beim Geldausgeben) aufgedeckt, die sowieso vorhanden ist. Nicht für jeden ist Selbstständigkeit das Richtige und nicht jede „Selbstausbeutung” endet in Reichtum.

Häufig genug sehen wir gute Handwerker, aber bescheidene Kaufleute – man kann auch als Angestellter ein gutes Leben und eine ordentliche Rente hinbekommen. Wir haben diverse selbstständige Mandaten und sehen durchaus sowohl Wohlhabende wie Überlebenskünstler.

Viel wichtiger als die Pflicht zur „Ansparung” ist deren Ausgestaltung ohne Zwang in die Deutsche Rentenversicherung, sondern auch die Einbeziehung anderer Anlageformen wie Immobilien, Aktiendepots oder (wenn liquidierbar) Firmenwerte bei Verkauf/Renteneintritt. Das stelle ich mir heute schon komplex vor, weil viele unserer Mandanten Zinshäuser als Altersvorsorge haben, was durchaus erhebliche Werte sind.

Die Beschwerde über den Verwaltungsaufwand ist legitim. Genauso wie die Überversorgung der Beamten (sowohl was Pensionshöhe als auch Dienstunfähigkeit angeht).

Daniel Wolf

daniel_wolf@wolf-finanzplan.de

zum Leserbrief: „Weitere Diskriminierung von Selbstständigen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Beschwerde · Rente · Senioren · Verkauf
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