Als betroffener Versicherer in Berufung gehen

14.11.2017 – Hier wäre jetzt interessant zu wissen, wie das Gericht entschieden hätte, wenn die Verträge nicht per Fax ohne Unterschrift, sondern per (eingeschriebenem) Brief ohne Unterschrift „gekündigt” worden wären. Ich würde als der betroffene Versicherer in Berufung gehen.

Hans-Peter Bierlein

alle@insgold.de

zum Artikel: „Wirksame Policen-Kündigung trotz fehlender Unterschrift?”.

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