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Allzu oft wurde gegen die Eltern entschieden

25.7.2018 – Alles richtig, aber wieviele Urteile hat es nicht in genau der entgegengesetzten Stoßrichtung gegeben, nämlich immer dann, wenn keine Versicherung hinter dem entstandenen Schaden stand.

Hier hatte die Gebäudeversicherung geklagt und dann verteidigen die Damen und Herren Richter tapfer den – grundsätzlich ja richtigen – Standpunkt, dass Kinder nicht pausenlos beaufsichtigt werden müssen.

Stand aber keine Versicherung bereit, den entstandenen Schaden zu regulieren, wurde allzu oft gegen die Eltern entschieden, damit deren PHV reguliert. Was führte wohl zu dem idiotischen Einschluss in die Privathaftpflichtversicherung, für nicht selbst haftende Personen dennoch eigenen Versicherungsschutz zu bieten?

Matthias Borchelt

m.borchelt@gottschalk-gruppe.de

zum Leserbrief: „Aufsichtspflicht von Eltern ist eben keine Anleinpflicht”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Aufsichtspflicht · Berufsunfähigkeit · Gebäudeversicherung
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