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Alles wird neu geregelt!

26.3.2002 – Die maßgeblichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind in den letzten 100 Jahren kaum verändert worden. So der Hintergrund zur Novellierung des BGB. Das muss kein Nachteil sein. In der Jurisprudenz schon gar nicht.

Immerhin waren die Autoren des BGB so weitsichtig, dass das BGB den Sprung von der Agrar- zur Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft mühelos bewerkstelligt hat. Dies kann man von den heutigen Gesetzen wohl kaum behaupten.

Nicht nur, dass die Texte am Tag des Inkrafttretens meist nicht verfügbar sind, sie überleben den Tag auch nicht, ohne dass nicht irgend ein Richter daran herumdoktern muss, um die Vorschrift in unser Rechtsgefüge einzupassen.

Herr Volker Beck (Bündnis 90/Grüne), seines Zeichens Rechtsexperte seiner Partei, antwortete in einer Talkrunde im WDR am 24.03.02 auf die Frage, ob man denn für diese Aufgabe keine einschlägigen Kenntnisse haben müsse, weil er doch Kunsthistoriker sei?

„Nein, das ist nicht notwendig". Das ist dann wohl auch der Grund, warum kaum ein Autofahrer diese Novellierung nachvollziehen kann. Da der Staat aus lauter Menschenfreundlichkeit keine Geldgeschenke macht, betrachten wir doch mal die Nebeneffekte.

Für eine Vielzahl von Unfällen mit Personenschaden war bislang die gesetzliche Krankenkasse alleiniger Zahlungsträger. Angesichts leerer Kassen müssten diese doch den Tag des Inkrafttretens der Novellierung zum Feiertag erheben.

Künftig werden sie einen großen Teil ihrer Auslagen von den Kraftfahrtversicherern zurück- bekommen. Dies wird zwar überwiegend nach Teilungsabkommen geregelt und den Schadenfreiheitsrabatt des einzelnen Autofahrers nicht tangieren.

Um so schlimmer. Dann wird unser aller Prämie erhöht. Auf die Autofahrer kommen mit Sicherheit harte Zeiten zu. Angesichts der Novellierung der Zivilprozessordnung, der Neureglung der Vergütung der Rechtsanwälte gepaart mit der Novellierung des BGB sollte sich wohl jeder Autofahrer zweimal überlegen, ob er sein Fahrzeug aus der Garage holt.

Nach der neuen Zivilprozessordnung wird ihm der Rechtsweg verkürzt, bei den Anwälten muss er bluten bis er blass wird, seine Rechtsschutzversicherung wird unbezahlbar und das gleiche Schicksal wird seine Kraftfahrtversicherung teilen, weil diese zusätzlich für Schäden aufkommen muss, die er überhaupt nicht verursacht hat.

Wundern Sie sich also in Zukunft nicht, wenn Sie sich in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg versetzt fühlen, weil da einer mit einer Warnlampe vor einem Auto herläuft.

Yörn Grabowski

asscograbowski@compuserve.de

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