13.3.2018 – Warum folgt der Staat nicht den Modellen aus Skandinavien?: Ein Staatsfonds wird aufgelegt. Die Verwaltungskosten werden reduziert. Liegt wohl daran, dass die Versicherungen dem Staat einen Haufen Geld geben!
Für mich ist unverständlich, warum die GKV auf Beiträge zur bAV, die aus eigenem versteuerten Nettoentgelt, z.B. bei freiwilliger Fortführung in die bAV (e.g. Pensionskasse, Direktversicherung), eingezahlt wird, später bei Rentenbezug auch noch den vollen Beitragssatz zur GKV zahlen müssen. Dass dies rechtens ist, wurde leider auch noch hochrichterlich bestätigt.
Auf Zahlungen einer Pensionskasse müssen Rentner insgesamt Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Das gilt auch für den Anteil, der auf freiwilligen eigenen Beiträgen beruht, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Donnerstag, 24. Juli 2014, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: B 12 KR 28/12 R).
Roland Becker
zum Artikel: „Neue Koalitionäre: Doppelverbeitragung bleibt Thema”.
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