WERBUNG

Alles eine Frage der Definition

8.5.2018 – Es ist eben alles eine Frage der Definition. So finde ich es durchaus richtig, dass beispielsweise die positive Beantwortung der Frage „Leistet der Versicherer, wenn die Berufsunfähigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist?“ als Mindestkriterium für eine Fünf-Sterne-Bewertung zählt.

Allerdings muss man dann auch zwischen „Kräfteverfall“ und „mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall“ unterscheiden. Ansonsten betreibt man Gleichmacherei und braucht sich nicht zu wundern, wenn zwei Drittel der Tarife die Höchstnote „fünf Sterne“ erhalten.

Gerd Kemnitz

gk@bu-portal24.de

zum Artikel: „Die besten Berufsunfähigkeits-Versicherungen”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe