Aktuell geltende Bedingungen prüfen

2.10.2019 – Es wäre auch sicherlich nicht von Nachteil gewesen, wenn man die jeweils aktuell geltenden Bedingungen der Gesellschaften geprüft hätte.

Im Baubereich gibt es beispielsweise seitens der VHV bereits den Bedingungsstand 2020. Geprüft wurde aber der Bedingungsstand 2017.

Björn Voß

voss@midema.de

zum Leserbrief: „Für Gewerbe gibt es kein Standard-Geschäft”.

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