Aktuare nüssen sich am ungünstigen Szenario orientieren

26.10.2018 – Es geht beim Garantiezins – von vier Prozent bis Mitte 2000 – nicht darum, ob der Versicherer mit Sicherheit wusste, dass er ihn künftig nicht mehr erzielen kann. Vielmehr müssen Aktuare so kalkulieren, dass sie mit größter Sicherheit ausschließen können, dass die kalkulatorischen Ansätze nicht reichen.

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Schon Ende der 90er Jahre lagen die Marktzinsen teils schon deutlich unter vier Prozent. Es reicht dann nicht, nur darauf zu hoffen, dass sie womöglich wieder steigen. Wenn die nicht völlig vernachlässigbare Gefahr besteht, dass der Garantiezins künftig nicht mehr finanzierbar ist, so ist er für Lebensversicherungs-Aktuare nicht mehr geeignet.

In der Tat gab es daher unter Aktuaren in Deutschland auch Ende der 90er Jahre Stimmen, die den Garantiezins von vier Prozent als zu hoch kritisierten. Dies auch im Hinblick auf die Entwicklung in Japan. Gerade wenn etwas nicht sicher vorhersehbar ist, muss sich der vorsichtig Denkende – wozu Aktuare aufgrund ihres Berufs besonders gehören – an dem nicht auszuschließenden ungünstigen Szenario orientieren – hier also fallenden oder jedenfalls nicht steigenden Zinsen.

Wer eine Immobilie finanzieren muss, wird aus dem gleichen Gedanken der Vorsicht hinaus hingegen genau umgekehrt denken: er wird von steigenden Zinsen oder jedenfalls nicht fallenden Zinsen ausgehen. Dies wiederlegt also nicht einen „Kalkulationsfehler” der Lebensversicherer, sondern bestätigt statt dessen, was unter aktuariellen Vorsichtsgesichtspunkten richtig gewesen wäre.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Die Kritik des Bundes der Versicherten ist totaler Quatsch”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Immobilie · Private Krankenversicherung · Rechnungszins · Zinsen
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