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Änderung wird erst durch ein hohes Gerichtsurteil erfolgen

23.7.2018 – Dem FDP-Abgeordneten Frank Schäffler ist für seine Anfrage sehr zu danken.

Eine Absenkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG wird erst durch ein hohes Gerichtsurteil erfolgen. Bis dahin wird der Fiskus seine hohen Steuereinnahmen durch die gesetzlich abgesicherte „Falschbewertung” von Pensionsrückstellungen beibehalten.

Die Auskunft der parlamentarischen Staatsekretärin war vorhersehbar, da das Bundesfinanzministerium zuerst an seine Finanzen und zum Schluss an den Bürger denkt.

Professor Heinrich Bockholt

info@prof-bockholt.de

zum Artikel: „Wie realistisch ist der steuerliche Rückstellungszins?”.

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Einkommensteuer
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