Abwarten statt Schaden verhindern?

19.5.2020 – Siebzig ist heutzutage kein Alter. Und ein paar Zweige aus einem Bach zu ziehen, ist nicht besonders gefährlich.

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So ist dann die gute Frau auch nur in den Bach gefallen und verlangt lediglich die Brille ersetzt zu bekommen und ein wenig Schmerzensgeld.

Hätte sie denn bis zur Überschwemmung warten und den Schaden dann vom Wasserverband verlangen sollen?

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Kein Schadenersatz für missglückte Rettungstat”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Schadenersatz · Schmerzensgeld · Starkregen
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