Absoluter Wahnsinn und an Dreistigkeit kaum zu überbieten

24.8.2018 – Was bleibt dann eigentlich noch als Argument für den Vertrieb? Wer gegenüber Interessenten ab heute dieses Argument anführen würde, würde ja nachweislich mit falschen Aussagen ein Produkt bewerben.

Haben die Vertriebsvorstände der Mitgliedsunternehmen denn bereits entsprechende Anweisungen herausgegeben, dass man nicht mehr mit bevorzugter Terminvergabe beim Arzt werben darf? Es könnte jetzt sein, dass die niedrigeren Beiträge das letzte Argument sind, aber je niedriger der bei Abschluss ist, desto länger er dann beitragsstabil ist, desto höher ist dann später der Nachzahlungsbedarf.

Da versucht doch der Verband, die Wahrheit gegenüber der Politik so zu verbiegen, dass sich möglichst wenig verändert... Das ist absoluter Wahnsinn und an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Haben die, die deswegen eine private Krankenversicherung gekauft haben, jetzt einen Schadenersatzanspruch, und wenn ja, gegenüber wem?

Thorulf Müller

th.mueller@derkvprofi.de

zum Artikel: „PKV-Verband: Terminvergabe „unverhältnismäßig dramatisiert“”.

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