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Abenteuerliche Begründung

27.5.2019 – Ein sehr gutes und angemessenes Fahrverbots-Urteil. Die Argumentation des Vertriebs-Außendienstlers „ein längerer Urlaub sei angeblich nicht möglich und dem Arbeitgeber drohten dann Umsatzverluste” ist schon sehr abenteuerlich.

Was würde denn passieren, wenn der Außendienstler längere Zeit zum Beispiel durch Krankheit ausfallen würde? Bricht dann der Betrieb zusammen? Das wird wohl nicht passieren.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Wenn nach einem Fahrverbot gleich die Kündigung droht”.

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