Ab einem gewissen Vermögen wird von „unten” nach „oben” umverteilt

15.10.2025 – Es geht hier nicht um „Neid”, sondern um die Tatsache, dass ab einem gewissen Vermögen keine oder nur eine geringe Steuerlast anfällt. Hierdurch kommt es zur weiteren Vermögensumverteilung von „unten” nach „oben”.

Ein hart erarbeitetes Vermögen (Immobilien, Barvermögen) von beispielsweise zwei Millionen Euro wird hoch versteuert, während ab einem zweistelligen Millonenvermögen nur eine geringe bis gar keine Steuer anfällt.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Leserbrief: „Deutschland, das Land der Neider”.

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