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60 Prozent Ablehnungen und 40 Prozent Anerkenntnisse

7.8.2020 – Statistisch als Anerkennung eines Berufsunfähigkeits-Antrags zählen indes auch die Fälle, in denen zunächst eine Ablehnung erfolgte und dann erst durch ein Gerichtsurteil der Versicherer zur Anerkennung verurteilt wurde.

Gar nicht in der Statistik enthalten sind aber die Fälle, in denen der Versicherungsnehmer seinen Antrag nicht mehr weiter verfolgte. Dann gibt es nämlich weder eine Ablehnung noch eine Anerkennung. Nach früheren Untersuchungen betrifft dies mehr als die Hälfte aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente.

Zu einer vorangegangenen Untersuchung mit ähnlichen Ergebnissen schrieb Franke und Bornberg „Die Leistungsprüfung dauerte 2016 durchschnittlich 156 Tage. Die Ablehnung einer BU-Leistung machen sich die Unternehmen offensichtlich nicht leicht. Sie nehmen mehr Zeit in Anspruch als Anerkenntnisse.”

Das klingt leicht euphemistisch. Wenn ein Versicherer auf eine niedrige Ablehnungsquote zielt, ist es eine erfolgversprechende Strategie, zunächst einmal nicht abzulehnen, sondern weiter zu prüfen, weitere Fragebögen zu schicken, nochmals Arztunterlagen zur Beurteilung nicht nur der Berufsunfähigkeit, sondern auch zu Behandlungen vor Versicherungsbeginn wegen Prüfung auf eine Anzeigepflicht-Verletzung anzufordern und erneute Gutachten zu beauftragen.

Wenn dann der Antragsteller erkennt, dass er ohnehin wohl keine Chance hat, reagiert er nicht mehr. So fällt sein Antrag statistisch nicht unter die Ablehnungen – sonst wären es etwa 60 Prozent Ablehnungen und 40 Prozent Anerkenntnisse.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Diese Erkrankungen machen am häufigsten berufsunfähig”.

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Berufsunfähigkeit · Private Krankenversicherung · Strategie
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