50 Prozent des Verkaufswertes an das Finanzamt

25.10.2018 – Haben sich die Beteiligten in der Pressekonferenz eigentlich schon mal die Gedanken gemacht, inwieweit das Finanzamt an dem Verkauf eines Bestandes partizipiert? Nachdem ich erfahren habe, dass 50 Prozent des Verkaufswertes an das Finanzamt abgeführt werden müssen und der Bestandsverkauf als ein Teil meiner Altersversorgung dienen sollte, habe ich dieses Thema erneut auf meine Agenda geschrieben und suche einen anderen Weg.

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Ich gehe das nächste Jahr in das 25. Jahr meiner Selbstständigkeit als Versicherungsmakler und habe mir einen eigenen Bestand durch sehr viel Fleiß und Einsatz aufgebaut. Ich habe diesen Bestand, zusammen mit meiner Frau und mittlerweile zwei Angestellten, hart erarbeitet, und wenn dann am Ende unserer Schaffenskraft die Steuer 50 Steuer des Verkaufs ausmacht, dann kann das nicht im Sinne der Beteiligten sein.

Patrik Spengler

v.spengler@t-online.de

zum Artikel: „Die größten Stolpersteine beim Verkauf eines Maklerbestands”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Bestandsverkauf · Verkauf · Versicherungsmakler
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