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15 Stunden Weiterbildung haben lediglich eine Alibifunktion

28.11.2017 – Lobenswert ist es schon einmal, dass vier Verbände zu diesem Thema in der Öffentlichkeit Stellung nehmen. Es ist insbesondere bemerkenswert, dass in den letzten Wochen ein Verband (der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) deutlich in der Öffentlichkeit Flagge zeigt.

Erstmals nehme ich nach Jahren wahr, dass Versicherungsvermittler Verbände haben, die alle Belange der Vermittler vertreten. Ein Haupstadtgipfel hilft dem Vermittler wenig.

Zum Thema selbst ist zu sagen, dass 15 Stunden Weiterbildung im Jahr lediglich eine Alibifunktion haben. Wie sollen sich 15 Stunden Weiterbildung auf die Qualität des einzelnen Vermittlers positiv auswirken? Ein guter Vermittler lernt täglich dazu, und das ein lebenlang.

Das ist in anderen Berufen nicht anders, und das nennt man Berufserfahrung. Wenn aber schon Weiterbildung nachgewiesen werden muss, muss das für alle gelten. Warum werden hier die Verbraucherzentralen ausgespart? Diese beraten gegen eine Gebühr in Versicherungsfragen, und brauchen noch nicht einmal eine Qulifikation nachzuweisen. Hier sollten die Verbände gemeinsam ansetzen und dieses Thema laut in der Öffentlichkeit diskutieren.

Hubert Gierhartz

info@hubert-gierhartz.de

zum Artikel: „VersVermV: Vermittlerverbände sehen Korrekturbedarf”.

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Berufsverband · Versicherungsvermittler · VersVermV
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