Wie Sie Konkurrenz im eigenen Haus verhindern können

2.11.2021 (€) – Arbeitgeber sind durch das Wettbewerbsverbot davor geschützt, dass Mitarbeiter für konkurrierende Markteilnehmer tätig werden. Komplett verbieten lassen sich Nebentätigkeiten jedoch nicht. Indem Sie Fragen zu solchen Beschäftigungen vorab vertraglich regeln, schaffen Sie klare Verhältnisse. (Bild: Pixabay CC0)

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an:

Login für Premium-Abonnenten

Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren.

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

WERBUNG
WERBUNG
Die Alternative zum Premium-Abonnement

Möchten Sie Artikel ohne Registrierung abrufen, so können Sie jeden Text über GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH einzeln für einen geringen Stückpreis erhalten. Direkt auf diesen Artikel bei Genios gelangen Sie hier.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
27.7.2020 – PRAXISWISSEN: Arbeitgeber sind durch das Wettbewerbsverbot davor geschützt, dass Mitarbeiter für konkurrierende Markteilnehmer tätig werden. Komplett verbieten lassen sich Nebentätigkeiten jedoch nicht. Indem Sie Fragen zu solchen Beschäftigungen vorab vertraglich regeln, schaffen Sie klare Verhältnisse. (Bild: VersicherungsJournal Verlag) mehr ...
 
7.11.2013 – PRAXISWISSEN: Das Wettbewerbsverbot schützt Arbeitgeber davor, dass Mitarbeiter für konkurrierende Markteilnehmer tätig werden. Gänzlich verbieten lassen sich Nebentätigkeiten jedoch nicht. Wer Fragen zu solchen Beschäftigungen vorab vertraglich regelt, schafft klare Verhältnisse. mehr ...
 
29.10.2021 – Zielgruppenansprache ist nach Einschätzung von Experten bei der Vermittlung von biometrischen Versicherungen sinnvoll. Auf der DKM zeigten Allianz und LV 1871, welche Vorteile dieser Ansatz für Kunden wie auch Versicherungsvermittler bringt. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
10.6.2020 – Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung (bAV) freizustellen, senkt oft nur geringfügig die Ausgaben und ist keinesfalls die beste Alternative. Bei einem Fach-Webinar wurden die Folgen von Corona für die Vorsorge und die Versicherungs-Vermittlung erörtert. (Bild: Deutsch Betriebsrente) mehr ...
 
11.12.2017 – Vermittler sehen sich immer wieder mit dem Phänomen der Provisionsrückzahlung konfrontiert. Wie ist die Situation beim angestellten Versicherungsvertrieb? Eine arbeitsrechtliche Einordnung liefert Oliver Timmermann in einem Gastbeitrag. (Bild: privat) mehr ...
 
7.10.2016 – Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen, lautete das Credo auf einer Fachveranstaltung in Nürnberg. Doch es gibt auch Positives für Vermittler. So will ein Versicherer neue Verkäufer einstellen und ein Zukunftsmarkt tut sich auf. (Bild: Burghardt) mehr ...