Wie die Unterschrift eines Arbeitszeugnisses auszusehen hat

20.10.2016 (€) – Wenn es darum geht, unliebsamen Ex-Beschäftigten das Leben schwer zu machen, können manche Arbeitgeber recht einfallsreich sein. So auch in einem vom Landesarbeitsgericht Hamm entschiedenen Fall.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Beschwerde · Künstliche Intelligenz
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