Wer lügt, fliegt raus?

9.12.2009 (€) – Ob eine offenkundig vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit auch dann eine fristlose Entlassung rechtfertigt, wenn der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt keine Lohnfortzahlung mehr leistet, zeigt ein aktuelles Urteil.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Lohnfortzahlung · Mitarbeiter · Personalabbau
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