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Wenn Geheimniskrämerei vor Gericht landet

19.11.2010 (€) – Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Versicherers wollte nach Beendigung seiner Tätigkeit Einsicht in seine Personalakte nehmen. Als ihm dies verweigert wurde, ging der Fall bis vor das Bundesarbeitsgericht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Bundesarbeitsgericht · Datenschutz · Mitarbeiter · Personal
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