Wenn ein Arbeitszeugnis abhandenkommt
17.1.2012 (€) - Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob ein Beschäftigter seinem Ex-Arbeitgeber gegenüber einen Anspruch auf Ersatz eines verlorengegangenen oder beschädigten Zeugnisses hat.
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