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Wenn der Arbeitgeber Ausbildungskosten zurückfordert

25.10.2013 (€) – Ein Beschäftigter hatte sich, nachdem er sein Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, entgegen einer schriftlichen Vereinbarung geweigert, die Kosten einer Fortbildung zurückzuzahlen. Sein Arbeitgeber klagte vor Gericht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Ausbildung · Bundesarbeitsgericht · Fortbildung
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