20.3.2020 (€) – Ein Servicetechniker fuhr regelmäßig zu Außendienstterminen. Laut Betriebsvereinbarung wurden die Reisezeiten nur teilweise bezahlt, obwohl der Tarifvertrag sie voll zur Arbeitszeit zählte. Unter welchen Voraussetzungen solche Einschränkungen zulässig sind, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (Bild: pixabay, CC0)
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