8.1.2021 (€) – Ein Arbeitgeber hatte seinen Beschäftigten das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit angeordnet. Als sich ein Mann dieser Anweisung widersetzte, verwies ihn der Unternehmer seines Arbeitsplatzes. Daraufhin zog der Betroffene vor das Siegburger Arbeitsgericht. (Bild: Geralt, Pixabay, CC0)
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