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Von den arbeitsrechtlichen Folgen einer ambulanten Kur

8.4.2015 (€) – Eine ambulante Kur kann für einen Beschäftigten eine feine Sache sein. Ob ein Arbeitgeber in so einem Fall den Lohn fortzahlen muss oder die Kur auf den Jahresurlaub anzurechnen ist, konnte kürzlich erst vor Gericht entschieden werden.

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