WERBUNG

Versicherungsverkäufer rechtssicher anwerben

29.2.2012 – Welche rechtliche Fallstricke das Anwerben von Vertriebsmitarbeitern erschweren und wie man solche Hindernisse umgeht, ist eines der Themen des Praktikerhandbuchs „Wettbewerbsrecht für Versicherungsvermittler“, das im Verlag des VersicherungsJournals erschienen ist. Die nachfolgenden Auszüge aus dem Kapitel „Mitarbeiter suchen und anwerben“ zeigen einige grundlegende Aspekte auf.

Wer neue Mitarbeiter benötigt, steht vor der Entscheidung, ob er jemanden mit oder ohne Qualifikation im Versicherungswesen einstellen will. Dieses ist auch eine Frage der Kosten. Dabei stellt sich an dieser Stelle noch nicht die Frage, ob der Vertrag als Arbeitsvertrag gestaltet werden oder das Verhältnis zu einem selbstständigen Vermittler beschreiben soll.

Mitarbeiter ohne Erfahrung und Ausbildung in der Versicherungsbranche kosten weniger, dafür muss man aber in ihre Ausbildung investieren. Auf längere Sicht kann sich diese Investition durchaus lohnen.

Ausgebildete Vermittler bringen sich früher ins Verdienen. Die Qualität der Verkaufskünste des potenziellen Mitarbeiters kann man an der eigengeworbenen Bestandsgröße erkennen.

Zeitungsanzeigen bringen doppelten Nutzen

Erlaubt ist es zum Beispiel, in Zeitungsanzeigen für Vermittlerpositionen zu werben. Dieses hat den Nebeneffekt, dass man auch gleichzeitig Werbung für sein eigenes Unternehmen macht. Gerade in kleineren Ortschaften helfen Anzeigen in der Regionalpresse, im Gespräch zu bleiben.

Die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft führen in Nummer sechs aus, dass bei der Anwerbung keine irreführenden Angebote gemacht, insbesondere keine höheren Verdienstmöglichkeiten vorgespiegelt werden dürfen als tatsächlich geboten werden (können).

Ein falscher Anzeigentext wäre folgender: „Wollen Sie monatlich 2.500 Euro oder mehr verdienen? Dann kommen Sie zu uns. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.“

Eine solche Werbung wäre nicht erlaubt, wenn die Person zum Beispiel nur ein sehr geringes Grundgehalt bekommt und sonst erst einen Bestand selbst aufbauen muss. Weiterhin sind für die Vermittlung gesetzliche Anforderungen Voraussetzung. Es müsste in der Anzeige zumindest ein Hinweis auf Einarbeitungszeit und die erforderlichen Abschlüsse aufgeführt werden.

WERBUNG

Alte Hasen anwerben

Mit dem Wechsel eines Vermittlers wechseln oft auch die Versicherungsnehmer. Daher besteht in diesem Bereich ein harter Wettbewerb um die guten Vermittler. Das Abwerben fremder Mitarbeiter ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.

Eine Zeitungsanzeige, in der ein Arbeitsplatz angeboten wird oder die Vergabe einer Agentur, ist nicht wettbewerbswidrig. Es ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen, insbesondere unlautere Mittel eingesetzt oder unlautere Zwecke verfolgt werden.

Einige Beispiele zählt § 8 der Wettbewerbsrichtlinien auf, wie zum Beispiel die Verleitung zu einer vertragswidrigen Übernahme einer zusätzlichen Vertretung (wenn für den Werber erkennbar sein müsste, dass der Vermittler nur an ein Unternehmen vermitteln darf).

Verleitung zum Vertragsbruch ist unzulässig

Wer als Vermittler an den Ausschließlichkeits-Vermittler eines anderen Versicherers schreibt: „Alles, was Sie nicht bei Ihrer XY-Versicherung eindecken können, können Sie über mich eindecken“, handelt wettbewerbswidrig (Verleitung zum Vertragsbruch).

Sittenwidrig ist das sogenannte planmäßige Abwerben, bei dem zielgerichtet und systematisch Mitarbeiter oder Handelsvertreter eines anderen Unternehmens angesprochen werden (§ 4 Nummer 10 UWG, gezielte Behinderung von Konkurrenten).

Dieses ist besonders dann der Fall, wenn durch Werbeprämien Mitarbeiter veranlasst werden, ehemalige Mitarbeiter anzusprechen. Verboten ist es, einen Mitbewerber gezielt durch Geldzahlungen hinauszudrängen. Der Wettbewerb soll nicht alleine durch Geld entschieden werden.

Praxistipp

Bei einem Wechsel sind Themen wie Kündigungsfristen, die Rückzahlung von Darlehen, Vorschuss oder Ausbildungskosten zu beachten. Eine Rückzahlungs-Vereinbarung von Fortbildungskosten kann rechtswirksam auch mit einem Handelsvertreter geschlossen werden.

Es ist vorteilhaft, wenn der neu geworbene Außendienstler bereits über Erfahrung und einen Kundenstamm verfügt, an den er sich wenden kann. Wer dem abgeworbenen Mitarbeiter eines konkurrierenden Unternehmens eine Provision für mitgebrachte Kundenlisten verspricht, handelt grundsätzlich wettbewerbswidrig.

Das Verhalten des Mitarbeiters stellt eine unzulässige Verwertung von fremden Geschäftsgeheimnissen dar, die dem neuen Arbeitgeber zugerechnet werden kann.

Auszug aus dem Praktikerhandbuch

Diese Textpassagen sind ein Auszug aus dem Praktikerhandbuch „Wettbewerbsrecht für Versicherungsvermittler, Kunden erfolgreich gewinnen – rechtliche Fallstricke vermeiden“ von Björn Fleck, das im Verlag des VersicherungsJournals erschienen ist.

Behandelt werden darin alle wesentlichen Aspekte der Praxis, darunter Fragen der Kundengewinnung und -bindung, Telefon- und E-Mail-Werbung, der Internetpräsenz, vergleichenden Werbung oder Kündigungshilfe, zum Wechsel eines Vertreters zu einem anderen Versicherer, Wettbewerbsverbot und die Frage, wem Kundendaten gehören.

Eine Produktbeschreibung mit vollständigem Inhaltsverzeichnis, Preisangaben und Bezugsmöglichkeiten sind auf dieser Internetseite zu finden.

 
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

WERBUNG
Noch erfolgreicher Kundengespräche führen

Geraten Sie in Verkaufssituationen immer wieder an Grenzen?
Wie Sie unterschiedliche Persönlichkeitstypen zielgerichtet ansprechen, erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Vertriebsgötter“.

Interessiert? Dann können Sie das Buch ab sofort zum vergünstigten Schnäppchenpreis unter diesem Link bestellen.

Diese Artikel könnten Sie noch interessieren
2.2.2023 – PRAXISWISSEN: Der demografische Wandel schlägt auch auf Assekuranz und Vertrieb durch. Wie Nachwuchskräfte für die Versicherungsbranche gewonnen werden können, beschreibt Thomas Köhler vom Bildungsdienstleister Zaigen in einem Gastbeitrag. (Bild: privat) mehr ...
 
20.5.2022 – PRAXISWISSEN: Dass Fragen wie zum Beispiel „Sind Sie schwanger?“ im Einstellungsgespräch nichts zu suchen haben, weiß mittlerweile jeder potenzielle Arbeitgeber. Die weiteren rechtlichen Fallstricke sind meist nicht so einfach zu erkennen. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
4.5.2022 – Nahezu alle Branchen klagen über Nachwuchs- und Fachkräftemangel. Versicherungsvermittler-Betriebe haben es wegen des schlechten Images der Branche besonders schwer. Was dem wirkungsvoll entgegenzusetzen ist, weiß Personalberater Axel Schwartz. (Bild: Balsereit) mehr ...
 
28.6.2021 – PRAXISWISSEN: Dass Fragen wie zum Beispiel „Sind Sie schwanger?“ im Einstellungsgespräch nichts zu suchen haben, weiß mittlerweile jeder potenzielle Arbeitgeber. Die weiteren rechtlichen Fallstricke sind meist nicht so einfach zu erkennen. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
28.8.2020 – Die Traditionsbranche leistet sich eine eigene Vermittlerfirma, die die speziellen Risiken dieses Wirtschaftszweigs kennt und für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen soll. (Bild: Papyrus) mehr ...
 
23.6.2020 – PRAXISWISSEN: Dass Fragen wie zum Beispiel „Sind Sie schwanger?“ im Einstellungsgespräch nichts zu suchen haben, weiß mittlerweile jeder potenzielle Arbeitgeber. Über weitere rechtliche Fallstricke informiert ein Praktikerhandbuch von Björn Fleck und André Becker. (Bild: Pixabay CC0) mehr ...
 
13.11.2019 – Neue Medien spielen bei der Gewinnung von Mitarbeitern und der Kundenbindung eine immer größere Rolle. Dies zeigte sich auf einer Fachtagung, wo Praktiker auch Beispiele erfolgreicher Digitalisierung aufzeigten. (Bild: Schmidt-Kasparek) mehr ...