Überstunden zahlen trotz Freistellung des Mitarbeiters?

22.11.2019 (€) – Ein Arbeitgeber hatte seiner Sekretärin gekündigt. Die geleistete Mehrarbeit wollte er ihr nicht abgelten. Stattdessen verwies er auf eine mit ihr geschlossene Vereinbarung zur Vertragsauflösung. Der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Bundesarbeitsgericht · Zinsen
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