Teurer Studienabbruch

25.1.2011 (€) – Ob ein Arbeitnehmer die Kosten für eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildungsmaßnahme erstatten muss, wenn er die Maßnahme abbricht und das Arbeitsverhältnis kündigt, hatte jetzt das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Bundesarbeitsgericht · Fortbildung
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