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Streit um vermeintlich unklare Kündigung

1.8.2016 (€) – Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses „zum nächstmöglichen Termin“ möglich ist.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesarbeitsgericht · Tarifvertrag
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