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Schutzimpfung mit Folgeschaden

24.1.2012 (€) – Ein Beschäftigter hatte sich aus beruflichen Gründen gegen Grippe impfen lassen und ist seitdem gesundheitlich beeinträchtigt. Ob dies als Arbeits- oder Dienstunfall gelten kann, wurde vor Gericht geklärt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Dienstunfall · Gesundheitsreform
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