27.3.2017 (€) – Weil eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag, die nach einer Kündigung ein zeitlich begrenztes Wettbewerbsverbot vorsah, unzureichend formuliert war, zog eine Beschäftigte vor Gericht. Dort verlangte sie von ihrem Ex-Arbeitgeber, ihr eine Karenzentschädigung zu zahlen.
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