12.11.2024 (€) – Ein Unternehmen zweifelte, ob ein krankgeschriebene Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig war, und ließ ihn daher überwachen. Der Mann wehrte sich dagegen mit einer Klage auf 25.000 Euro Schadensersatz gemäß der DSGVO bis zum Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay, CC0)
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