Bafin gibt Hinweise für kleine Versicherer

20.8.2015 (€) – Den aufwändigen Anforderungen des neuen Eigenkapitalregimes müssen sich kleine Versicherer nicht unterwerfen. Wer sich klein genug fühlt, muss sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) melden.

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