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Raucherpausen müssten auch für Nichtraucher gelten

12.5.2022 – Viele Raucher meinen, dass ihnen aufgrund des Rauchens Sonderrechte zustehen, hier auf Unterbrechung der Arbeit für Sonderpausen, um zu rauchen.

Bei einem Versicherer bin ich als Gast einmal mit den Rauchern auf die Raucherinsel gegangen, bei deren Betreten alle die Stechuhr betätigen mussten, ebenso beim Verlassen.

Dort habe ich dann gefragt, ob denn auch Nichtraucher das Recht auf eine Raucherpause haben, etwa um die Arbeit für einen Spaziergang zu unterbrechen, um frische Luft zu schnappen. Oder ob es sich um ein Sonderrecht nur für Raucher handelt, das nur aufgrund einer Sucht ihnen als begründet zugestanden wird.

Offenbar fanden die Raucher den Gedanken abwegig. Aus Gleichbehandlungsgründen müsste man allen das Recht auf eine „Raucherpause” zugestehen, wenn man es bei den Rauchern zulässt.

Ebenso wie für Raucher kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass die Zeit für Arbeitsunterbrechungen für Kaffee- oder Bewegungspausen nachgeholt wird – oder er kann auch diese Unterbrechungen ganz verbieten.

Rauchen im Homeoffice ist indes oft nicht untersagt oder wird nicht kontrolliert, solange man dort alleine ist. Vielleicht ist dies mit ein Grund, weshalb viele Arbeitnehmer auf der Möglichkeit von Homeoffice bestehen.

Was sicher manche Verschwörungstheoretiker auf die Idee bringen könnte, dass das Coronavirus einer Verschwörung der Tabakindustrie entsprungen ist, entwickelt durch Dr. Mabuse, um alle zu Rauchern zu machen, was hoffentlich nicht gelingt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Harte Regeln für Raucher am Arbeitsplatz”.

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Coronavirus · Private Krankenversicherung
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