Abmahnen und dann feuern

23.9.2022 – Lachhaft dieses Urteil. Grundsätzlich mal vorab: Urlaub dient der Erholung und nicht dem Geldbeutel. Die Verschleppung von Urlaubsansprüchen über Jahre hinweg gehört meines Erachtens sowieso komplett untersagt. Europarechtlich dürfen sie stattdessen jetzt sogar unter den genannten Umständen grenzenlos hinausgeschoben werden.

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Der Vorwand des hohen Arbeitsvolumens ist ja sicher keine Seltenheit. Wer es nicht schafft, läppische sechs Wochen im Jahr Urlaub zu nehmen, der macht komplett was falsch oder arbeitet beim falschen Arbeitgeber.

Es kann doch nicht sein, dass sich die Leute massenhaft selbst ausbeuten oder ausgebeutet werden mit entsprechenden Belastungen zuungunsten unseres Gesundheitswesens, inklusive Rentensystems (Burnout, Erwerbsminderung und so weiter).

Das Urlaubsrecht gehört reformiert, und zwar dringend. Urlaubsansprüche sollen in dem Jahr gewährt und genommen werden, in dem sie anfallen, und zwar ohne Ausnahmen und damit ohne Interpretationsspielraum und das bitte in Freizeit und nicht in Geld, ohne Wenn und Aber. Der Gesetzgeber wird allerdings spätestens an dieser Stelle nicht mitziehen, weil ihm dadurch ja Einnahmen entgehen.

Als Arbeitgeber wäre ich da rigoros. Wer seinen Urlaub nicht vollständig im selben Jahr nimmt und sich seine verdiente Auszeit gönnt, den würde ich erst abmahnen und dann feuern, weil er sich selbst und auf mittel oder lang wegen wahrscheinlicher längerer Ausfallzeiten wie Burnout und auch bilanziell in Form von Rückstellungen dem Unternehmen schadet.

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Urlaubsansprüche: Wann die Verjährungsfrist nicht gilt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Arbeitgeber werden den Arbeitnehmer wohl nicht abmahnen können. mehr ...

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