Kündigung nach einem Formverstoß

18.5.2016 (€) – Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, in welcher Form Elternzeit beantragt werden muss, um einen Anspruch auf die Auszeit zu erlangen. Geklagt hatte eine Frau, deren Arbeitsverhältnis gekündigt worden war.

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Gewerbeordnung · Künstliche Intelligenz
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