Homeoffice: Vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bild: Pixabay CC0

15.3.2024 (€) - Ein Arbeitgeber hatte Anordnungen zum mobilen Arbeiten erlassen, die von einer bisherigen Betriebsvereinbarung abwichen. Dies geschah ohne eine Einigung mit dem Betriebsrat. Der reichte daraufhin Klage ein.

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