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Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter nicht immer im betrieblichen Interesse

4.3.2024 (€) – Ein Arbeitgeber hatte für seine Beschäftigen einen Teil entstandener Seminarkosten wie auch der Kosten für Unterkunft und Verpflegung gezahlt. In Letzterem sah das Finanzamt einen zu versteuernden geldwerten Vorteil. In der Sache entschied der Bundesfinanzhof. (Bild: Pixabay CC0)

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