Gesellschaft gab einseitig Ziele für Tantiemen vor – zu Recht?

25.9.2024 (€) – Bei Verhandlungen über eine Zielvereinbarung für Bonuszahlungen hatte ein Unternehmen einseitig Ziele festgelegt. Später kündigte der betroffene Arbeitnehmer und ging leer aus. Daraufhin forderte er Schadenersatz im Umfang von 97.000 Euro. Das Bundesarbeitsgericht musste entscheiden. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Bundesarbeitsgericht · Mitarbeiter · Schadenersatz · Zinsen
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