Covid 19 – wenn ein Arbeitgeber überreagiert

11.8.2022 (€) – Darf ein Unternehmen einen Beschäftigten, der eine Reise in ein Corona-Risikogebiet unternommen hat, vorübergehend grundsätzlich den Zutritt zum Betrieb verweigern und ihm keinen Lohn zahlen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (Bild: CDC, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Lohnfortzahlung · Mitarbeiter
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