20.1.2023 – Zwei Monate früher als geplant wird Bundesarbeitsminister Heil die Sonderregelungen in den Unternehmen, die Covid-19 in den kalten Monaten eindämmen sollten, außer Kraft setzen. Der AGV begrüßt die Ankündigung.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird die Sonderregelungen am Arbeitsplatz per Ministerverordnung zum 2. Februar aufheben. Das sagte er am Donnerstag gegenüber den Medien. Geplant war ein Ende des Ausnahmezustands eigentlich erst im April.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung für den Herbst und Winter 2022/23 war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden (VersicherungsJournal 1.9.2022). Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen.
Arbeitgeber müssen zudem noch Möglichkeiten des Arbeitens von zu Hause aus zumindest prüfen (26.4.2021, 15.4.2021), wie bereits in den beiden Pandemiewintern zuvor (1.12.2021). In diesem Winter hat sich Lage aber deutlich entspannt.
„Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, sagte Heil gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Wegen der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen stark zurück.
Der Arbeitgeberverband der Versicherungs-Unternehmen in Deutschland e.V. (AGV) begrüßt die Ankündigung des Bundesarbeitsministers.
„Die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Corona-Sonderregelungen am Arbeitsplatz nun endlich zu beenden, ist das Ergebnis der intensiven Bemühungen der Arbeitgeberverbände“, sagt Dr. Sebastian Hopfner, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des (AGV), auf Nachfrage.
Die Unternehmen seien die gesamte Pandemie über keine Orte gewesen, an denen sich Infektionsgeschehen entwickeln konnten.
Die Vermeidung von Krankheitsursachen jedweder Art am Arbeitsplatz erfolge im ureigenen Interesse der Unternehmen und werde auch weiter eine hohe Priorität haben. „Schon deshalb braucht es keine Detailregelungen seitens des Gesetzgebers“, so Hopfner.
Von der Umsetzung der Homeoffice-Pflicht hat die Versicherungswirtschaft im positiven Sinne profitiert. Was die Flexibilität des Arbeitsortes angeht, ist die Branche Trendsetter. Die Mehrheit der Arbeitgeber ermöglicht Heimarbeit ohne Wenn und Aber. 80 Prozent der Beschäftigten arbeiten regelmäßig in den eigenen vier Wänden, wie Erhebungen des AGV belegen (13.12.2022).
Zuletzt hat sich die Ampelkoalition eher mit markigen Sprüchen hervorgetan, als dass sie Reformwillen bewiesen hätte.
Assekuranz und Vertrieb stellen der Bundesregierung in einem neuen Dossier ein Zwischenzeugnis aus.
Das VersicherungsJournal ist eines der meistgelesenen Medien in der Branche, siehe Mediadaten.
So finden Sie zielsicher Ihre neuen Mitarbeiter, Arbeitgeber oder Geschäftspartner. Nutzen Sie die schnelle und direkte Zielgruppenansprache zu günstigen Konditionen. Gesuche werden kostenlos veröffentlicht.
Erteilen Sie hier Ihren Anzeigenauftrag für Angebote und Verschiedenes oder Gesuche, oder lassen sich persönlich beraten!
Beachten Sie auch die Seite Aktuelles für Stellenanbieter.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Die Generation der Baby-Boomer segelt im Blindflug dem Ruhestand entgegen.
Gerade Freiberufler wissen nicht, welche Nettorente ihnen zusteht und wie viel Geld sie fürs Alter benötigen.
Zeit für gute Beratung.
Das nötige Wissen hierzu liefert
ein Fachbuch zur Ruhestandsplanung.