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Armseliger Saftladen

15.8.2012 (€) – Zwei ehemalige Mitarbeiter hatten sich in einem sozialen Online-Netzwerk in beleidigender Form über ihren Ex-Arbeitgeber geäußert. Als dieser davon Wind bekam, verklagte er sie auf Unterlassung. Wie das Gericht entschied.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Elementarschaden · Mitarbeiter · Personalabbau · Social Media
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