Arbeitszeugnis – Wer nicht schreiben will, muss zahlen

2.9.2011 (€) – Auch besondere Umstände befreien Arbeitgeber nicht von der Pflicht, ehemaligen Beschäftigten ein Zeugnis auszustellen. Wann Zwangsgeld und Haft drohen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Berufsaufgabe · Beschwerde · Mitarbeiter
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