Schmerzhaftes Ende einer Floßfahrt

29.10.2019 (€) – Der Teilnehmer eines Ausflugs hatte dem Flößer in einer unvorhergesehenen Situation beim Anlegen Hilfe geleistet. Dabei wurde er verletzt. Vor Gericht musste anschließend geklärt werden, ob er wegen seiner Hilfestellung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Gesetzliche Unfallversicherung
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