Streit um trockene Brötchen

5.10.2017 (€) – Bei Gefälligkeiten eines Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten hält das Finanzamt gerne die Hand auf. So auch in einem Fall, über den das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte. (Bild: Pixabay CC0)

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Einkommensteuer · Mitarbeiter
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