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Strafgebühr für Wenig-Telefonierer?

26.7.2012 (€) – Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage befasst, ob ein Mobilfunkanbieter Zusatzgebühren verlangen darf, wenn ein Kunde zu wenig telefoniert.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Verbraucherschutz
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