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Tarifvertrag für die Versicherungswirtschaft geändert

23.7.2012 (€) – Der Manteltarifvertrag entsprach nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Die Neufassung wirkt sich auf Jüngere, Ältere, nebenberufliche Mitarbeiter, Väter und eingetragene Lebenspartner aus.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesarbeitsgericht · Hinterbliebenenversorgung · Mitarbeiter · Tarifvertrag
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