5.10.2018 (€) – Einem Mediziner war bei der Betreuung einer Schwangeren ein schwerer Fehler unterlaufen. Die Frau gebar ein behindertes Kind und verlangte als Schadenersatz unter anderem die Übernahme von Zinsen eines Zwischenkredits für den Bau eines behindertengerechten Hauses. Darüber hat das OLG Frankfurt am Main entschieden. (Bild: Pixabay, CC0)
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