Strafanzeige nach angeblichem Diebstahl

6.1.2015 (€) – Ein Arbeitgeber sollte es sich gut überlegen, ob er einen Beschäftigten nach einer möglichen Straftat anzeigt. Das belegt ein Urteil des Kölner Arbeitsgerichts.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Diebstahl · Schadenersatz
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